Grundsatzentscheidungen

Die wichtigste Funktion des Obersten Gerichtshofs ist der Erlass von Grundsatzentscheidungen bzw. Präjudizien in den Fällen, die für die gesamte Rechtsordnung wichtig sind und eine Leitbildfunktion für die übrige Rechtsprechung darstellen. Grundsatzentscheidungen werden in der Regel in solchen Fällen erlassen, in denen die Gesetze und Verordnungen keine klare Antwort für eine Rechtsfrage geben oder vom Inhalt her unterschiedliche Auslegungen zulassen. Jährlich werden circa 100 Grundsatzentscheidungen erlassen.

Nach der Rechtsordnung Finnlands ist eine Grundsatzentscheidung nicht rechtsverbindlich. Ein Berufungsgericht oder auch ein Landgericht kann z.B. aufgrund geänderter Umstände davon abweichen. Eine Grundsatzentscheidung des Obersten Gerichtshofs hat dann eine Leitbildfunktion, wenn die gleiche Rechtsfrage nach dem Erlass einer Grundsatzentscheidung in einem neuen Fall zur Entscheidung vorgelegt wird. Der Oberste Gerichtshof kann zwar auch selbst von seinem früheren Präjudiz abweichen, aber dies setzt im Obersten Gerichtshof die Prüfung der Sache in einer erweiterten Kammer (11 Mitglieder) oder in einer Plenarsitzung voraus.

Die Grundsatzentscheidungen des Obersten Gerichtshofs sind in der FINLEX-Datenbank unter http://www.finlex.fi kostenfrei erhältlich.

Die Präjudizfrage ist dem Titel der Entscheidung zu entnehmen. Darin ist die jeweilige Rechtsfrage zusammengefasst angegeben, aus welchem Grund sie veröffentlich wurde. In Präjudizfällen muss der Oberste Gerichtshof auch zu anderen Rechtsfragen als zu denjenigen im Titel Stellung nehmen. Allerdings werden diese Stellungnahmen mit anderen Urteilen des Obersten Gerichtshofs gleichgestellt, die keine Präjudizfälle repräsentieren. Eine Grundsatzentscheidung hat Auswirkung auf die Entwicklung der Rechtsordnung. Dies zielt auf die Kohärenz der Rechtsprechungspraxis ab, d.h. die Gerichte legen das Gesetz landesweit gleich aus und wenden die Rechtsprinzipien mit einer kohärenten Abwägung und Erwägung an. Die Grundsatzentscheidungen dienen beispielweise in der rechtswissenschaftlichen Literatur zur Analyse des Inhalts der Rechtsprechung.

Das Oberste Gericht kann beim Gerichtshof der Europäischen Union eine Vorabentscheidung zur Auslegung des Unionsrechts beantragen.

31.5.2016