Außerordentliche Rechtsmittel
Der Oberste Gerichtshof kann aufgrund der im Kapitel 31 angegebenen Begründung der finnischen Prozessordnung endgültige bzw. rechtskräftige Urteile der Gerichte aufheben oder eine bereits einmal gesetzte Frist nach deren Ablauf wiederherstellen.
Für Beschwerden sowie für die Anträge auf die Urteilsaufhebung und die Wiederherstellung der Fristen sind verschiedene Fristen festgesetzt, die je nach Art des Falles variieren.
Die Aufhebung eines gesetzeskräftigen Urteils und die Gewährung einer neuen Frist sind außerordentliche Verfahren, die die Erfüllung der gesetzlichen sehr strengen Kriterien voraussetzen.
Eine Urteilsaufhebung beim Obersten Gerichtshof zu beantragen ist nur dann möglich, wenn der Antrag von einem Anwalt oder öffentlichen Rechtsbeistand verfasst wurde.
Der schriftlich einzureichende Antrag muss die Gründe für den Antrag sowie die Beweise, worauf der Antrag beruht, beinhalten. Dem Antrag müssen die angefochtene Entscheidung und die darauf bezogenen schriftlichen Hinweise angehängt werden.
15.9.2022