Gerichtsverfahren im Obersten Gerichtshof

In den Rechtssachen, in denen der Rechtsmittelführer die Rechtsmittelzulassung beantragen muss, umfasst das Verfahren zwei Stufen: die Zulassung des Rechtsmittels und die Entscheidung der Hauptsache. Über die Beschwerdezulassung wird nach Vorlegung in einer Zusammensetzung aus 1–3 Mitgliedern entschieden. Das bedeutet, dass diese 1–3 Mitglieder über die Erteilung der Beschwerdezulassung aufgrund der Vorarbeit und des Entscheidungsvorschlags des Referenten entscheiden. Sollte der Antrag auf Zulassung des Rechtsmittels abgelehnt werden, wird der Fall abgeschlossen und das Urteil des Berufungsgerichts bleibt in Kraft.

Sollte das Rechtsmittel zugelassen werden, wird die Hauptsache d.h. die im Rechtsmittel angeführten Anträge durch fünf Mitglieder des Gerichts entschieden. Auch die Entscheidung der Hauptsache erfolgt anhand der Präsentation des Referenten, was bedeutet, dass der Referent den Fall vorbereitet und für den Ausgang des Verfahrens mitverantwortlich ist. Für die Entscheidung des Obersten Gerichts werden neben den Dokumenten und Gesetzen unter anderem die Rechtspraxis, die Vorbereitungen der Gesetze und die Rechtsliteratur ermittelt.

Wenn die zu lösende Rechtsfrage grundsätzlich wichtig ist oder wenn der Oberste Gerichtshof eine frühere Grundsatzentscheidung ändern möchte, so ist der Fall durch eine erweiterte Kammer (11 Mitglieder) oder in einer Plenarsitzung (alle Mitglieder) zu entscheiden. Die Entscheidungen über administrative Angelegenheiten, unter anderem die Ernennung von Richtern, erfolgen in einer Plenarsitzung.

Die Referenten des Obersten Gerichtshofs bereiten die Fälle für den Obersten Gerichtshof vor und präsentieren sie in den Sitzungen. Die Referenten sind auch weitesgehend verantwortlich für die Kontaktaufnahme mit den Beteiligten und übernehmen in der Regel die administrative Organisation der Gerichtsverfahren sowie die Erstellung der Dokumente an die Beteiligten. Die Referenten sind im gewissen Umfang auf verschiedene Rechtsgebiete spezialisiert.

In der Regel entscheidet der Oberste Gerichtshof die Fälle aufgrund der schriftlichen Beweise. Der Oberste Gerichtshof kann jedoch mündliche Verhandlungen abhalten, bei denen Beteiligte, Zeugen und Sachverständige persönlich vernommen werden. Die mündlichen Verhandlungen sind öffentlich. Der Oberste Gerichtshof kann auch eine Vor-Ort-Inspektion durchführen, z.B. an einem Ort, der Gegenstand des Gerichtsverfahrens ist.

31.5.2016