Funktionen

Der Oberste Gerichtshof übt die höchste richterliche Gewalt in Zivil- und Strafverfahren aus sowie überwacht die Rechtspflege im eigenen Zuständigkeitsbereich. Die wichtigste Funktion des Obersten Gerichtshofs ist für solche Rechtsfragen Grundsatzentscheidungen zu erlassen, für welche das Gesetz keine eindeutige Lösung bietet. Mit Grundsatzentscheidungen werden Rechtsnormen für künftige ähnliche Rechtsstreitigkeiten erlassen, was sicherstellen soll, dass das Gesetz durch die Gerichte landesweit gleich auslegt wird.

Entscheidungen der Berufungsgerichte, einige Entscheidungen des Gerichts für Markt- und Wettbewerbsangelegenheiten sowie des Versicherungsgerichts können beim Obersten Gerichtshof angefochten werden. Als Voraussetzung für die Rechtsmittelprüfung gilt, dass der Oberste Gerichtshof das Rechtsmittel zulässt.

Die durch die Berufungsgerichte als erste Instanz erlassenen Entscheidungen können in der Regel beim Obersten Gerichtshof ohne Antrag auf Rechtsmittelzulassung angefochten werden.

Der Oberste Gerichtshof entscheidet auch über Rechtssachen, die außerordentliche Rechtsmittel betreffen. Der Oberste Gerichtshof kann endgültige bzw. rechtskräftige Urteile der Gerichte aufgrund der im Kapitel 31 angegebenen Begründung der finnischen Prozessordnung aufheben. Der Oberste Gerichtshof kann das Berufungsrecht nach Ablauf einer bereits einmal gesetzten Frist wiederherstellen.

Der Oberste Gerichtshof berät den Präsidenten der Republik in Begnadigungsangelegenheiten sowie das Justizministerium in Bezug auf die Auslieferung von Straftätern ins Ausland. Der Präsident der Republik kann den Obersten Gerichtshof in Bezug auf die vom Parlament verabschiedeten Gesetze sowie vom Regionalparlament Åland verabschiedeten Provinzgesetze vor deren Ratifizierung konsultieren. Der Oberste Gerichtshof kann dem Staatsrat auch auf eigene Intiative den Erlass oder die Änderung eines Gesetzes vorlegen. Des Weiteren kann der Oberste Gerichtshof Stellungnahmen über Regierungsvorlagen geben.

Die Funktionen des Obersten Gerichtshofs sind größtenteils im Grundgesetz Finnlands, im Gesetz über den Obersten Gerichtshof sowie in der finnischen Prozessordnung verankert. Das Oberste Gericht hat für sich auch eine Geschäftsordnung bestätigt.

In Sachen des Verwaltungsprozessrechts liegt die letztendliche Entscheidungsbefugnis bei dem Obersten Verwaltungsgericht.

4.7.2018